Detailansicht Urteil
Fehlerhafte Anfangs- und Endbestände lassen Plausibilität der Jahresabrechnung entfallen; § 28 Abs. 2 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 68/22, 09.03.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 54/22, 19.04.2023
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 79/22, 16.02.2023
-
AG Herne, AZ: 41 C 121/19, 09.06.2020
-
LG Dortmund, AZ: 17 S 140/19, 13.12.2019
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Vermögensbericht Abrechnungsspitze Bottrop Wohnungseigentümer
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Jahresabrechnung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Mietminderung Schimmel Kündigung Miete Verwaltungsbeirat Wurzeln Tierhaltung Nachbarrecht Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Teilungserklärung Telefonwerbung Protokoll Veränderung Sondereigentum Einstimmigkeit Abschleppen Arzthaftung Wohnungseigentümer Treppenlift Kurioses Nutzungsentschädigung Beschluss Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Garage Verwalter Makler Gegenabmahnung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
