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Teppichreinigung wird von den Schönheitsreparaturen des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV mitumfasst
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 15/07, 08.10.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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