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Zur Unzulässigkeit eines starren Fristenplans bei Schönheitsreparaturen, §§ 307, 535 BGB; 9 AGBG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 361/03, 23.06.2004
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 178/05, 05.04.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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