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Zur Fälligkeit der Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel zum Jahresende/ Abrechnung durch neuen Verwalter, §§ 259, 666, 675 BGB; § 28 Abs. 3 WEG
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 153/06, 11.05.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Verwalter WEG-Verwalter Wohnungsverwalter fällig Fälligkeit Abrechnung Frist Ablauf Wirtschaftsjahr Rechtsanwalt Frank Dohrmann rechenschaft
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