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WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 119/23, 08.03.2024
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop vertretungsmacht Prozessführung Innenvollmacht Außenvollmacht
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