Detailansicht Urteil
Zur Änderung der Kostenverteilung und zur Begründung neuer Kostenlasten nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 81/23, 22.03.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 133/22, 12.10.2023
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 91/22, 31.05.2023
-
AG Bonn, AZ: 211 C 28/22, 30.03.2023
-
AG Neuss, AZ: 82 C 2432/21, 13.05.2022
-
LG Itzehoe, AZ: 11 S 68/20, 01.04.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung von Instandesetzungsmassnahmen (hier: Fenster); § 16 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Makler Beschluss Kurioses Eigentümerversammlung Teilungserklärung Tierhaltung Abschleppen Abmahnung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Garage Veränderung Treppenlift Schimmel Jahresabrechnung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Protokoll Miete Einstimmigkeit Mietminderung Sondereigentum Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Verwalter Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Wurzeln Beirat Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!