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Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
LG Hamburg, AZ: 318 S 51/23, 26.06.2024
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Dabei hatte das Amtsgericht übersehen, dass sich die Entlastung nicht nur auf die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabrechung bezieht, sondern auch darauf, dass keine Beträge zu Unrecht verbucht wurden.
Selbst nicht berechtigte Zahlungen beeinflussen die Richtigkeit der Jahresabrechnung nicht, führen aber zu Schadenersatzansprüchen gegen den Vorverwalter, wenn Belege fehlen oder Zahlungen veranlasst wurden, die der ordnungsgemäßen Verwaltung widersprechen (z.B. Zahlungen ohne Beschlussfassung über die Auftragsvergabe, unberechtigte Sonderhonorare, Belastung der Gemeinschaft bei Instandsetzung von Sondereigentum).