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Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 82/23, 26.07.2024
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AG Düsseldorf, AZ: 290a C 23/24, 23.09.2024
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Beschluss über Gesamtjahresabrechnung ist nach der Gesetzesreform nicht als Genehmigung des Vermögensberichts auszulegen/ Rücklagenentnahme darf nicht als Ausgabe verbucht werden.
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