Detailansicht Urteil
Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
AG Bottrop, AZ: 10 C 231/23, 21.08.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Gemeinsam errichteter Zaun wurde nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt - Dennoch kein Anspruch auf Umsetzung
- Streitigkeit über Anspruch auf Kündigung des Mieters des Nachbarn ist mit 2-facher Jahresmiete anzusetzen.
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Tierhaltung Jahresabrechnung Schimmel Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Mietminderung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Kündigung Kurioses Beirat Verkehrsunfall Wurzeln Telefonwerbung Organisationsbeschluss Beschluss Treppenlift Makler Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Protokoll Sondereigentum Arzthaftung Miete Veränderung Garage Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Abschleppen Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Nachbarrecht Gegenabmahnung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!