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Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
AG Bocholt, AZ: 21 C 101/23, 16.05.2025
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Für die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung ist allein auf den Zeitpunkt der Kündigung bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist abzustellen, nicht den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.

Der nachträgliche Wegfall des Eigenbedarfs nach Ablauf dieser Frist spielt für die Wirksamkeit der Kündigung gerade keine Rolle. Eine nachvertragliche Treuepflicht, aus der sich eine Verpflichtung zum Abschluss eines neuen Mietvertrages ergeben
könnte, besteht nicht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mieter Vermieter Mietvertrag