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Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 34/24, 05.07.2024
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 90/22, 21.07.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Schadenersatz Schadensersatz Wohnungseigentümergemeinschaft Verwalter WEG
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