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Zum Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung; § 10 Abs. 2 WEG
LG Dresden, AZ: 2 S 175/24, 21.02.2025
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Eine Änderung der Teilungserklärung stellt keine Angelegenheit der Verwaltung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dar, so dass eine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht besteht.

Demzufolge ist die Klage gegen alle nicht der Änderung zustimmenden Eigentümer zu richten.

Allein die Tatsache, dass die Wohnungseigentümer einen Umbau im Beschlusswege zugelassen haben, rechtfertigt keinen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung, da dieser mehrheitlich gefasst werden kann, die Änderung der Teilungserklärung aber einstimmig erfolgen muss.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bauliche Veränderung Bottrop TE Gemeinschaftsordnung