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Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
AG Neuss, AZ: 82 C 2493/23, 12.02.2025
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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In der Regel dürfte die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erforderlich sein, da das Schreiben eines Rechtsanwaltes im Allgemeinen mehr Eindruck und Respekt hinterlässt und den Verwalter vielleicht zum Einlenken bewegt. Das war bisher zumindest die einhellige Rechtsauffassung, auch wenn die Anwaltspraxis häufig dann doch Anderes ergab. Aber es soll hier keine Ursachenforschung betrieben werden.
Als Fazit dieser Entscheidung bleibt, auf die von unserem Rechtsstaat bevorzugte außergerichtliche Einigung zu verzichten und die wesentlich teurere Beschlussanfechtungsklage zu bevorzugen. Das entlastet zwar nicht die Gerichte, aber dafür den eigenen Geldbeutel.