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Schneeräumdienst kann von dem WEG-Verband auf die einzelnen Eigentümer delegiert werden, § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG
LG München I, AZ: 1 S 4042/10, 02.08.2010
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Dass eine Heranziehung der einzelnen Wohnungseigentümer zu Diensten wie Schneeräumen, Hausflureinigung, Gartenarbeiten usw. nicht mit § 21 I WEG im Einklang steht, ergibt sich aus dem Gesetz. Gleichwohl geht die bisher ganz h.M. in der Rechtsprechung davon aus, dass eine Delegation auf die Eigentümer jedenfalls bis zu einem gewissen Umfang zulässig ist.
Verbundene Urteile
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OLG Hamm, AZ: I 9 U 38/12, 21.12.2012
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AG Köln, AZ: 221 C 170/11, 14.09.2011
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 16 U 123/87, 22.09.1988
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Winterdienst Schneeräumdienst schnee räumen Schneeräumen Wohnungseigentümer Eigentümer Mitwirkung Mithilfe Verpflichtung Delegierung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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