Detailansicht Urteil
Eigenbedarfskündigung auch kurz Abschluss des Mietvertrages zulässig; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 242 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 233/12, 20.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Der BGH hat hier erstmalig entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrages nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Eigenbedarf noch nicht absehbar war. Will der Mieter dies verhindern, muss er künftig bei Vertragsschluss auf einen zeitlichen Kündigungsausschluss hinwirken.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: EIgenbedarf Rechtsmissbrauch Rechtsmißbrauch Kündigung Eigenbedarf Mieter Vermieter KOsten Aufwendungen Investitionen UMbau Umbaukosten Umzugskosten Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
- Wann ist der wesentliche Zeitpunkt für einen Härtegrund iSv §§ 574 Abs.1, Abs.2 BGB?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Beschluss Treppenlift Abschleppen Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Schimmel Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Kündigung Telefonwerbung Verwalter Protokoll Anfechtungsklage Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Veränderung Kurioses Teilungserklärung Wurzeln Abmahnung Miete Beirat Organisationsbeschluss Mietminderung Makler Eigentümerversammlung Sondereigentum Arzthaftung Garage Nachbarrecht Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!