Detailansicht Urteil
Erwerber einer Eigentumswohnung haftet für Verbindlichkeiten des Voreigentümers nur im Rahmen der Abrechnungsspitze; §§ 16 Abs. 2; 28 Abs. 5 WEG
LG Bonn, AZ: 8 T 33/08, 28.01.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/11, 09.03.2012
-
LG München I, AZ: 1 S 4319/10, 20.12.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Abrechnungspitze Fälligkeit Beschluss Anfechtung § 28 46 WEG Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Wohnungseigentümerversammlung Hausgeld Wohngeld Beschlusskompetenz Beschlußkompetenz Nichtigkeit Voreigentümer Veräußerer Verkäufer Abrechnungsspitze
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Nutzungsentschädigung Beschluss Kurioses Organisationsbeschluss Nachbarrecht Protokoll Beirat Tierhaltung Einstimmigkeit Anfechtungsklage Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Schimmel Eigenbedarfskündigung Abschleppen Verwalter Wirtschaftsplan Sondereigentum Wohnungseigentümer Garage Gemeinschaftseigentum Mietminderung Arzthaftung Eigentümerversammlung Treppenlift Gegenabmahnung Teilungserklärung Kündigung Abmahnung Miete Veränderung Jahresabrechnung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
