Detailansicht Urteil
Eigentümergemeinschaft als Verband kann ohne Beschluss keine Unterlassungsansprüche geltend machen / Zur Auslegung der Teilungserklärung bzgl. der Errichtung einer Funkantenne; §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 17/06, 30.03.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Funkantenne Funkanlage Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümer Teilungserklärung Erweiterung bauliche Veränderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Telefonwerbung Sondereigentum Organisationsbeschluss Protokoll Miete Arzthaftung Nachbarrecht Kurioses Verkehrsunfall Teilungserklärung Abmahnung Tierhaltung Garage Kündigung Eigenbedarfskündigung Veränderung Einstimmigkeit Schimmel Makler Wurzeln Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Abschleppen Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Verwalter Gegenabmahnung Treppenlift Wirtschaftsplan Mietminderung Beschluss Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!