Detailansicht Urteil
§ 10 Abs. 6 und 8 WEG gilt nicht bei persönlicher Haftung des Wohnungseigentümers aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen für Gebühren und Abgaben
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 196/08, 18.06.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
VG Gelsenkirchen, AZ: 13 K 710/08, 16.09.2009
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 17/06, 30.03.2006
-
BVerwG Leipzig, AZ: 10 B 65. 05, 11.11.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Gesamtschuld Gesamtschuldner Wohnungseigentümer Eigentümer Quote Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gebühren Steuern Abgaben Kommunale Kommune
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Wohnungseigentümer Beirat Telefonwerbung Abschleppen Veränderung Miete Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Schimmel Wurzeln Einstimmigkeit Abmahnung Beschluss Protokoll Kündigung Jahresabrechnung Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Makler Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Teilungserklärung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Mietminderung Organisationsbeschluss Verwalter Anfechtungsklage Kurioses Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
