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Zur Zweckbestimmung des Sondereigentums und Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung; §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 13 Abs. 1, 14 Nr. 1, 15 Abs. 1 WEG
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 119/06, 10.04.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zweckbestimmung Fahrrad Küche Büro Nutzung Vereibarung Aufteilung Wohneigentum WOhnungseigentum Zweckbestimmung intensivere Nutzung typisierende Betrachtungsweise Müll Müllplatz Stellplatz Wohnungseigentümer EIgentümergemeinschaft Sondereigentum Nutzung Nutzungsbeschränkung Zweckvereinbarung vereinbarung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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