Detailansicht Urteil
Ungültigkeiterklärung der Verwalterstellung wirkt ex tunc, zwischenzeitliche Rechtshandlungen bleiben wirksam; §§ 23 Abs. 4, 46 WEG
KG Berlin, AZ: 1 W 209/05, 31.03.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage verwalterwahl Aufhebung Rechtswidrigkeit Nichtigkeit ordnungsgemäße verwaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Veränderung Sondereigentum Telefonwerbung Abmahnung Verwaltungsbeirat Makler Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Abschleppen Eigenbedarfskündigung Wurzeln Beschluss Miete Garage Beirat Mietminderung Tierhaltung Schimmel Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Teilungserklärung Kündigung Treppenlift Arzthaftung Verkehrsunfall Verwalter Protokoll Kurioses Wirtschaftsplan Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!