Detailansicht Urteil
Vermieter hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen staatlicher Enteignung gegen das Land, wenn bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Mieter die Wohnung beschädigt wird; § 102 StPO; Art. 14 GG
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 253/12, 14.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Polizei Hausdurchsuchung Wohnungsdurchsuchung Beschädigung Tür aufbrechen Kosten erstattungsanspruch Staat Wohnung Mietsache mietwohnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
- Zum Beginn der Kündigungs-Sperrfrist des § 577a BGB beim Umwandlung in Wohneigentum
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Beschluss Nachbarrecht Kurioses Arzthaftung Makler Abmahnung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Mietminderung Treppenlift Wohnungseigentümer Protokoll Verwaltungsbeirat Tierhaltung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Veränderung Gemeinschaftseigentum Beirat Miete Schimmel Verkehrsunfall Garage Verwalter Telefonwerbung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Wurzeln Abschleppen Kündigung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
