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Gegen säumige Wohngeldschuldner kann eine Versorgungssperre beschlossen werden; §§ 21 Abs. 3 und 4 WEG, 366 BGB
KG Berlin, AZ: 24 W 112/04, 08.08.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zahlungsverzug schuldner Wohnungseigentümer Absperrung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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