Detailansicht Urteil
Zu den Grenzen des Kostenerstattungsanspruches bei Klage gegen eine nicht existente Partei, §§ 741 BGB; 269 Abs. 3 ZPO
OLG Koblenz, AZ: 3 W 503/13, 12.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: II ZB 9/09, 31.05.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 226/03, 12.05.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: PArtei nicht existierende fehlender Beklagter Kostenerstattung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Gutachter muss Verlangen zur Erhöhung seiner Gebühren vor Erstellung des Gutachtens beantragen;
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Beschluss Schimmel Verwaltungsbeirat Abmahnung Wirtschaftsplan Sondereigentum Makler Garage Nutzungsentschädigung Kündigung Gemeinschaftseigentum Protokoll Nachbarrecht Verkehrsunfall Wurzeln Miete Verwalter Telefonwerbung Beirat Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Gegenabmahnung Mietminderung Treppenlift Einstimmigkeit Abschleppen Veränderung Teilungserklärung Kurioses Arzthaftung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
