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Rückforderungsanspruch trotz Zahlung in Kenntnis der Nichtschuld zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 813 Abs. 1 Satz 1, 214 Abs. 2 Satz 1, 1147 BGB; 867 Abs. 1, 767 Abs. 2 und 3 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/12, 05.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Freiwilligkeit Rückforderungsanspruch Vollstreckungsgegenklage Vollstreckungsabwehrklage rechtzeitigkeit rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zahlung Druck unfreiwilligkeit ungerechtfertigte bereicherung
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