Urteile zu Kategorie: WIEDEREINSETZUNG
Zu Zulässigkeit der Zustellung per Post ins Ausland; §§ 184 Abs. 1, Abs. 2 S. 3; 341 Abs. 1 S. 2 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 239/11, 03.07.2012
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 61/12, 19.12.2012
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 396/12, 08.05.2013
OLG Saarbrücken, AZ: 5 U 368/12, 01.08.2013
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 100/13, 15.01.2014
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 15/14, 15.07.2014
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 56/20, 22.06.2021
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 28/22, 19.01.2023
Ähnliche Urteile
- Zur Nutzungsentschädigung des Vermieters nach verspäteter Rückgabe der Mietsache durch den Mieter; § 546a BGB
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
- Zum Anspruch auf erstmalige Herstellung des geschuldeten Zustandes in einer Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 8 WEG; 242 BGB
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Kündigung Nachbarrecht Einstimmigkeit Garage Mietminderung Jahresabrechnung Protokoll Organisationsbeschluss Beschluss Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Wurzeln Gemeinschaftseigentum Kurioses Teilungserklärung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Veränderung Beirat Arzthaftung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Schimmel Miete Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Verwalter Treppenlift Sondereigentum Makler Abmahnung Verkehrsunfall Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!