Detailansicht Urteil
Zum Abgas-Skandal: Keine Rückabwicklung des Kaufvertrags, wenn Umprogrammierung möglich ist
BGH Karlsruhe, AZ: 28 U 31/17, 27.07.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Saarbrücken, AZ: 12 O104/16, 21.08.2017
-
OLG Hamm, AZ: 28 U 182/16, 20.07.2017
-
OLG Hamm, AZ: 2 U 74/17, 29.06.2017
-
OLG Hamm, AZ: 28 U 201/16, 05.01.2017
-
LG Bonn, AZ: 15 0 41/16, 07.10.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: VW Volkswagen Audi Auto Wagen Fahrzeug PKW KFZ Abgas Skandal emission Schadstoff Test betrug arglistige Täuschung Sach mangel Rücktritt anfechten nichtig zurück verlangen Schadenersatz Haftung Mängel Beseitigung
Ähnliche Urteile
- Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen trotz mangelnder Bauabnahme
- Nacherfüllung: Käufer muss zulassen, dass der Händler das Fahrzeug zunächst untersucht
- Gebrauchtwagenkauf: Selbst Schuld am gerissenen Zahnriemen?
- Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB
- Zur Arglist beim Immobilienkauf bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Beirat Verkehrsunfall Kündigung Gegenabmahnung Abmahnung Verwaltungsbeirat Makler Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Beschluss Wirtschaftsplan Treppenlift Teilungserklärung Verwalter Kurioses Arzthaftung Garage Wurzeln Telefonwerbung Tierhaltung Protokoll Sondereigentum Miete Abschleppen Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Veränderung Schimmel Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Nachbarrecht Jahresabrechnung Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!