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Keine Sondervergütung des Verwalters für die Umsetzung der DSGVO und der Erstellung der Bescheinigung nach § 35a EStG
AG München, AZ: 1292 C 17051/22, 07.06.2023
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1. Bei der DSGVO handelt es sich nicht um eine besondere Verwalterleistung, sondern gehört in den Bereich der Grundleistungen, so dass eine Sondervergütung vom Verwalter nicht verlangt werden kann.

2. Die Bescheinigungen nach § 35a EStG, die der einzelne Eigentümer für seine Steuererklärung benötigt, stellt keine besonders zu vergütende Verwalterleistung dar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sonderhonorar