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konkludente Beschaffenheitsvereinbarung - Keine Mietminderung bei Baustellenlärm, § 536 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 31/18, 29.04.2020
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Keywords: Berlin Wohnung Mietwohnung Baustelle
Mietvertrag Mieter Vermieter Minderung Mangel Lärm Lautstärke Geräusche Dezibel Wohnlage entspannt leise ruhig Tauglichkeit Abrede Vereinbarung Beschaffenheit Mietspiegel Nutzungszweck
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