Detailansicht Urteil
Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) „Auto-Tauziehen“ aufkommen
OLG Saarbrücken, AZ: 5 U 1/14, 30.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LSG Celle, AZ: L 11 AS 190/19 B ER, 16.07.2019
-
LG Berlin I, AZ: 67 S 65/14, 21.12.2015
-
AG Lüdinghausen, AZ: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14, 17.02.2014
-
VG Ansbach, AZ: AN 4 K 04.00052, 05.03.2004
-
BVerwG Leipzig, AZ: 5 B 105.00, 13.06.2001
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: kurios kuriose interessante seltsamen ungewöhnliche Urteile Auto Tauziehen privat Grundstück Traktor überschlagen verletzt körperliche Gesundheit verletzt Krankenhaus Genesung strafbar betrunken alkoholisiert tau seil gegeneinander ziehen PS Leistung vergleichen
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
- Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Blutabnahme
- Körperverletzung im Amt durch freiberuflichen Arzt, § 340 stGB
- Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
- Mietwucher: Privater Vermieter muss sich über Mietpreise informieren; § 5 Abs. 1 WiStG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Abschleppen Telefonwerbung Anfechtungsklage Protokoll Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Miete Wurzeln Arzthaftung Nutzungsentschädigung Kurioses Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Tierhaltung Schimmel Verwaltungsbeirat Treppenlift Teilungserklärung Wohnungseigentümer Makler Beschluss Nachbarrecht Garage Verwalter Beirat Eigenbedarfskündigung Veränderung Verkehrsunfall Sondereigentum Abmahnung Kündigung Einstimmigkeit Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!