Detailansicht Urteil
Schonfristzahlung gem. § 569 III Nr. 2 BGB macht auch die hilfsweise ordentlich erteilte Kündigung unwirksam
LG Berlin I, AZ: 66 S 200/21, 01.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 91/20, 13.10.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 193/16, 27.09.2017
-
AG Reinbek, AZ: 13 C 490/14, 15.09.2015
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 131/13, 27.03.2014
-
AG Berlin-Neukölln, AZ: 6 C 540/12, 11.07.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kündigung Mietrückstand Geld nachgezahlt miete Rückstände ein zwei Monate Monatsmiete Kündigungsgrund aufgehoben wirksam unwirksam ordentlich außerordentlich fristgerecht fristlose
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet
- Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Verwalter Sondereigentum Nachbarrecht Jahresabrechnung Kündigung Verwaltungsbeirat Miete Wurzeln Makler Einstimmigkeit Veränderung Wirtschaftsplan Abmahnung Garage Beirat Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Telefonwerbung Teilungserklärung Treppenlift Organisationsbeschluss Schimmel Protokoll Mietminderung Eigentümerversammlung Beschluss Tierhaltung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Kurioses Abschleppen Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!