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Fehlen einer zugesicherten Werksgarantie ist ein erheblicher Mangel; § 437 BGB
OLG Stuttgart, AZ: 3 U 106/05, 01.02.2006
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Der Käufer eines als "Neuwagen" verkauften Kraftfahrzeuges, das einen erheblichen Mangel im Sinne des § 437 BGB aufweist (hier: Fehlen der zugesicherten Werksgarantie), ist berechtigt, von der von ihm zunächst erklärten Minderung des Kaufpreises auf die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung (sog. großer Schadensersatz) umzuschwenken.?

Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, nachdem die Werksgarantie nachträglich nicht mehr erteilt werden kann und im übrigen eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung der Beklagten vorliegt.?
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