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Duldung des Mieters auch für den Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnzimmer???; §§ 555b, c, d BGB; 47 Abs. 4 BauO-SA
AG Halle, AZ: 99 C 2552/13, 14.03.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung erscheint bedenklich, da die LBauO eine Verpflichtung für die Anbringung eines Rauchwarnmelders in einem als Wohnzimmer genutzten Raum gerade nicht vorsieht. Einen gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rauchwarnmelder als Modernisierungsmassnahme anzusehen, scheint wohl übers Ziel hinauszuschießen.
Verbundene Urteile
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LG Hagen, AZ: 1 S 198/15, 03.04.2016
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AG Heidelberg, AZ: 45 C 52/14, 22.10.2014
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LG Braunschweig, AZ: 6 S 449/13, 07.02.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 238/11, 08.02.2013
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LG Hamburg, AZ: 318 S 245/10, 05.10.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rauchmelder Feuermelder Mietvertrag Mietverhältnis Duldung Anspruch Rechtsanwalt Frank DOhrmann Landesbauordnung
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