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Zur Schuldfrage bei einem Auffahrunfall im Bereich einer Bundestraße
OLG Bamberg, AZ: 5 U 235/85, 18.03.1986
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Das OLG Bamberg hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Abbremsende die Schuld für den Auffahrunfall trägt, wenn sich ersichtlich kein Fahrzeug auf der Bundestraße dem Mündungsbereich näherte. Es kam zu dem Schluss, dass der Vorausfahrende sich gemäß seiner Verpflichtung nach §§ 1 und 4 StVO vergewissern durfte, dass auf der Straße kein Verkehr nahte. Dazu durfte er auch Abbremsen. Der Nachfahrende muss damit rechnen, dass der Vorausfahrende gänzlich stehen bleibt und darf nicht darauf vertrauen, dass dieser fließend auf die Straße auffährt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verkehr, Autounfall, Auffahrunfall, Abbremsen, Auto