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Zusätzliche Zahlung von Mehrarbeit
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 765/10, 22.02.2012
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Überstunden sind zu vergüten v.a. dann, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers so gering ist, dass man nicht davon ausgehen kann, dass die Mehrarbeit darin schon enthalten ist.
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Das Urteil festigt die Rechte von Arbeitnehmern. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr verdienen und den Lohn für seine Arbeit bekommen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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