Detailansicht Urteil
Lockdown: Kein Mangel der Mietsache - unter Umständen Wegfall der Geschäftsgrundlage; § 313 Abs. 1 BGB
OLG Schleswig, AZ: 12 U 148/20, 16.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3c C 4/21, 20.07.2021
-
AG Paderborn, AZ: 57a C 245/20, 09.07.2021
-
LG Krefeld, AZ: 2 O 546/20, 30.06.2021
-
AG Hannover, AZ: 540 C 2255/21, 28.06.2021
-
AG München, AZ: 191 C 15959/20, 28.06.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet
- Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Miete Nutzungsentschädigung Kurioses Garage Telefonwerbung Tierhaltung Beirat Abmahnung Kündigung Makler Gemeinschaftseigentum Wurzeln Verwalter Mietminderung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Protokoll Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Treppenlift Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Sondereigentum Einstimmigkeit Abschleppen Arzthaftung Wirtschaftsplan Beschluss Gegenabmahnung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!