Detailansicht Urteil
Nachtdienstuntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit?
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 637/13, 09.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LAG Hamm, AZ: 4 Sa 62/20, 16.09.2021
-
LAG Erfurt, AZ: 4 Sa 54/21, 08.09.2021
-
LAG Rostock, AZ: 2 Sa 25/21, 27.07.2021
-
ArbG Aachen, AZ: 1 Ca 3196/20, 11.03.2021
-
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 91/15, 23.03.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Krankhaus Krankenschwester Krankenpfleger beschäftigt Beruf Station Nachtschicht arbeiten nachts Gesundheit schädlich krank ungesund Attest ärztliche Prognose Angebot Arbeitszeiten Geld Lohn Gehalt Krankengeld abgelehnt Vertrag
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Beschluss Beirat Anfechtungsklage Abmahnung Telefonwerbung Gegenabmahnung Kündigung Verwalter Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Garage Sondereigentum Wurzeln Mietminderung Jahresabrechnung Arzthaftung Kurioses Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Abschleppen Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Treppenlift Veränderung Tierhaltung Schimmel Protokoll Miete Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!