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Eine vereinbarte verbrauchsunabhängige Verteilung der Betriebskosten zugunsten des Mieters kann im Nachhinein nicht mehr durch den Vermieter geändert werden
AG Bonn, AZ: 204 C 56/21, 27.10.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 62/19, 18.12.2019
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 254/17, 19.12.2018
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AG Bottrop, AZ: 12 C 60/18, 29.05.2018
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 240/10, 18.05.2011
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Keywords: Verteiler Verteilerschlüssel Abrechnung Strom Wasser Gas Betriebskosten Nebenabrechnung pauschale pauschalisiert vorteilhaft nachteilshaft ändern Änderung Klausel Vereinbarung Mietvertrag AGB Bedingung nachzahlen
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