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Versenden von sogenannten Empfehlungs-Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung des Adressaten unzulässig, §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 208/12, 12.09.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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