Detailansicht Urteil
Bei Anbietern von EDV-Software besteht eine besonders umfangreiche Aufklärungspflicht.
OLG Hamm, AZ: 12 U 26/07, 08.08.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vertrag Aufklärung Rücktritt Software Spezialsoftware IT Vergütung Installation Leistung nicht nichts gesagt geschwiegen Rücktrittsgrund § 275, § 323, § 326
Ähnliche Urteile
- Anwendbarkeit von §§ 627 Abs. 1, 628 Abs. 1 S.1, 3 BGB auf einen Vertrag mit dem Betreiber eines Dating-Video-Portals
- Keine Haftung eines Rechtsanwaltes bei strittiger Mandantserteilung nach Anerkenntnis in einem aussichtslosen Verfahren
- Schadenersatzansprüche können unter besonderen Vorraussetzungen schon vor Eintritt der Fälligkeit gegeben sein, § 276 Abs. 1 BGB
- Beschränkte Haftung für Umzugshelfer aus Gefälligkeit
- Vergütungsanspruch eines Hundetrainers auch ohne Erlaubnis nach § 11 Abs. I Nr. 8 TierSchG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Eigentümerversammlung Kurioses Abmahnung Eigenbedarfskündigung Protokoll Schimmel Sondereigentum Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Kündigung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Telefonwerbung Verkehrsunfall Garage Mietminderung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Beirat Makler Treppenlift Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Anfechtungsklage Arzthaftung Gegenabmahnung Beschluss Tierhaltung Veränderung Wurzeln Abschleppen Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!