Detailansicht Urteil
Ein kurzfristiger Umtausch von Kreuzfahrtschiffen stellt kein Reisemangel dar
AG München, AZ: 133 C 952/16, 30.06.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bonn, AZ: 101 C 423/15, 15.01.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 76/11, 17.04.2012
-
AG Rostock, AZ: 47 C 241/10, 18.03.2011
-
LG Köln, AZ: 24 S 11/03, 11.12.2003
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Urlaub Reise Schiff Boot Kreuzer Kreuzfahrt Kabine Bar Geräusche Lärm Unannhemhlichkeiten Mangel Reisemangel Schadenersatz Minderung
Ähnliche Urteile
- Ausgleichsleistungen bei großer Flugverspätung und Nutzung eines Ersatzflugs
- Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- Pauschalreisevertrag: Wegfall des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters während Corona
- Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters beim Rücktritt vom Pauschalreisevertrag?
- Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Covid-19-Pandemie?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Organisationsbeschluss Arzthaftung Teilungserklärung Verwalter Verkehrsunfall Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Nachbarrecht Protokoll Beirat Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Anfechtungsklage Treppenlift Gegenabmahnung Mietminderung Schimmel Wurzeln Abmahnung Gemeinschaftseigentum Kurioses Einstimmigkeit Kündigung Garage Tierhaltung Verwaltungsbeirat Veränderung Beschluss Nutzungsentschädigung Miete Eigentümerversammlung Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
