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Das Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift "A.C.A.B" stellt keine Beleidgung dar, § 185 StGB
OLG Nürnberg, AZ: 1 St OLG Ss 211/12, 01.10.2012
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OLG Hamm, AZ: 1 RV 67/16, 26.09.2016
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Keywords: Beleidigung Beschimpfung beleidigen Polizei acab tshirt Kleidung aufschrift Druck Bild Meinungsfreiheit art. 5 I GG Vielzahl an Personen kollektivbeleidigung
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