Detailansicht Urteil
Eine Zurückweisung gem. 174 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und bedarf daher ebenfalls einer Vollmachtsurkunde
AG Kleve, AZ: 3 C 452/98, 06.11.1998
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 274 C 18111/15, 06.04.2016
-
LG Köln, AZ: 7 O 112/15, 30.10.2015
-
LG Hamburg, AZ: 330 O 599/12, 08.08.2013
-
LG Rostock, AZ: 9 O 174/10, 15.11.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 97/99, 17.10.2000
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Urlaub Reisemangel Kakerlaken kaltes Essen Bauarbeiten lärm Geräusche vertane verschwendeter Urlaubszeit Pauschalreisen Mängelanzeige Willenserklärung Einseitiges Rechtsgeschäft Stellvertreter Stellvertretung Rechtsanwalt Reiseveranstalter gesetzlicher Vertreter natürliche juristische Personen Zurückweisung zurückweisen
Ähnliche Urteile
- Online-Casinoanbieter müssen dürfen die gewonnen Spieleinsätze nicht behalten
- Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- Rückforderungsanspruch gegen einen Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspiels
- Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
- Erkennbarkeit des Gesetzesverstoß von illegalen Glückspiel; § 817 S.2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Einstimmigkeit Treppenlift Protokoll Eigenbedarfskündigung Garage Arzthaftung Nutzungsentschädigung Makler Kündigung Verwalter Schimmel Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Beirat Beschluss Abmahnung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Wurzeln Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Sondereigentum Teilungserklärung Kurioses Miete Telefonwerbung Nachbarrecht Veränderung Mietminderung Gegenabmahnung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!