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Nachbarrechtlicher Ausgleichanspruch bei Wasserschaden, § 906 BGB analog; Eigentümer haftet nicht für Handwerkerschäden am Nachbargrundstück
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 277/10, 15.07.2011
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Keywords: Nachbar Wohnung Haus Wasserschaden Handwerker Wasser Regen regnet Dach Rohr kaputt beschädigt Loch Schadenersatz Anspruch Vertrag beschädigt § 26 Abs. 1 NRG HE §§ 823 1004 BGB
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