Detailansicht Urteil
Eine Auskunft über eine Anwalt-Hotline ist zulässig
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 44/00, 26.09.2002
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Zulässigkeit eines telefonischen Rechtsberatungsdienstes; Anwalts-Hotline ; Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs; Zustandekommen eines Beratungsvertrages ; Zulässigkeit einer Zeitvergütung; Gebührenunterschreitung und Gebührenüberschreitung; Verbot der Abtretung anwaltlicher Honorarforderungen; Vertretung widerstreitender Interessen; Provisionsverbot Beratungsvertrag mit dem den Anruf entgegennehmenden Anwalt bei Anwalts-Hotline, deren Betreiber nicht zur Rechtsberatung befugt ist
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Sondereigentum Garage Veränderung Verwalter Protokoll Beirat Nutzungsentschädigung Makler Arzthaftung Mietminderung Miete Tierhaltung Einstimmigkeit Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Teilungserklärung Beschluss Telefonwerbung Jahresabrechnung Wurzeln Organisationsbeschluss Treppenlift Kurioses Schimmel Abmahnung Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Abschleppen Kündigung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!