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Üble Nachrede am Arbeitsplatz ist außerordentlicher Kündigungsgrund, § 626 BGB
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 534/08, 10.12.2009
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Keywords: Arbeitsplatz Kündigung außerordentliche fristlose Erklärung Kollegen Mitarbeiter Gerüchte Tatsachenbehauptungen Vorgesetzter Chef Arbeitgeber erzählt Beleidigungen üble Nachrede Ruf Schaden Kündigungsgrund Abmahnung milderes Mittel gerechtfertigt wirksam rechtmäßig erlaubt begründet.
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