Detailansicht Urteil
Fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn Mieter Strom anzapft?
AG Köln, AZ: 222 C 359/15, 27.01.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: mietvertrag außerordentliche Frist sofort rausschmeißen strom Zähler Energie Steckdose Leitung Nebenkisten bezahlt bezahlen
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Beirat Nachbarrecht Organisationsbeschluss Mietminderung Telefonwerbung Schimmel Tierhaltung Veränderung Abschleppen Teilungserklärung Beschluss Miete Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Verwalter Protokoll Nutzungsentschädigung Makler Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Kündigung Abmahnung Treppenlift Sondereigentum Verwaltungsbeirat Arzthaftung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Gegenabmahnung Garage Wohnungseigentümer Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
