Detailansicht Urteil
Muss ein Krankenhaus einen Patienten aufnehmen, wenn dieser sich weigert einen Coronatest durchzuführen?
LG Dortmund, AZ: 4 T 1/20, 04.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Aufnahmepflicht Kontrahierungszwang Krankenhausträger Vertragsschluss Recht zur fristlosen Kündigung COVID-19 SARS-CoV-2 Testung SARS-CoV-2 Schwangerschaftswoche Raumforderung Erkrankung Infektion CoronaSchutzVO Krankenhausbetrieb Behandlungskapazitäten Pandemiebekämpfung
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Schimmel Treppenlift Miete Eigentümerversammlung Abmahnung Nutzungsentschädigung Garage Arzthaftung Wurzeln Kündigung Verkehrsunfall Mietminderung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Einstimmigkeit Verwalter Makler Kurioses Gegenabmahnung Beirat Veränderung Sondereigentum Tierhaltung Beschluss Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Abschleppen Telefonwerbung Protokoll Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
