Detailansicht Urteil
Hat der Käufer weiterhin einen Schadensersatzanspruch wenn er das mangelhafte Grundstück weiterveräußert?
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 26/15, 11.12.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 33/19, 12.03.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 176/09, 22.07.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: ZPO Erledigungserklärung und Umstellung auf Feststellungsantrag erst in der Berufungsinstanz Ersatzfähigkeit Kaufvertrag Immobilie Wohnung Mangel mangelhaft fiktive Abrechnung Mangelbeseitigungskosten Vorschussanspruch Mängelbeseitigung Vorleistung vorfinanzieren Nacherfüllung Werkvertrag umfasst vom Kaufvertrag isolierte Betrachtung dulden Schaden liquidieren Umsatzsteuer 19 %
Ähnliche Urteile
- Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen trotz mangelnder Bauabnahme
- Nacherfüllung: Käufer muss zulassen, dass der Händler das Fahrzeug zunächst untersucht
- Gebrauchtwagenkauf: Selbst Schuld am gerissenen Zahnriemen?
- Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB
- Zur Arglist beim Immobilienkauf bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Wurzeln Einstimmigkeit Kurioses Telefonwerbung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Veränderung Tierhaltung Verwalter Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Treppenlift Verwaltungsbeirat Miete Arzthaftung Beschluss Teilungserklärung Nachbarrecht Beirat Mietminderung Abschleppen Verkehrsunfall Makler Wirtschaftsplan Garage Schimmel Protokoll Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Kündigung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!