Detailansicht Urteil
Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Elternzeit
LAG Hamm, AZ: 4 Sa 62/20, 16.09.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
ArbG Neumünster, AZ: 3 Ca 362 b/21, 03.08.2021
-
LAG Kiel, AZ: 2 Sa 73 öD/21, 06.07.2021
-
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 612/19, 25.08.2020
-
LAG Düsseldorf, AZ: 4 Sa 571/19, 24.06.2020
-
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 468/18, 20.08.2019
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Fortbestand des Urlaubs bei Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG oder bei Elternzeit Kürzung des Urlaubsanspruchs für Elternzeit Urlaubsabgeltung Gehaltsabrechnung Bestätigungsschreiben Entgeltabrechnung Beschäftigungsverbot Arbeitspflicht Erholungsurlaub
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Kündigung Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Garage Schimmel Tierhaltung Miete Eigenbedarfskündigung Verwalter Wohnungseigentümer Abmahnung Beschluss Organisationsbeschluss Treppenlift Eigentümerversammlung Teilungserklärung Einstimmigkeit Nachbarrecht Makler Anfechtungsklage Kurioses Sondereigentum Wirtschaftsplan Mietminderung Veränderung Protokoll Abschleppen Beirat Gegenabmahnung Verkehrsunfall Telefonwerbung Arzthaftung Jahresabrechnung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
