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Zugangsbehinderung durch Baustelle kein Grund zur fristlosen Kündigung
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 U 147/11, 01.12.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Vermieter Mieter Gewerbe Baustelle Zugang Zugangswege Wege Versperrung versperren Wege 536 BGB fristlose Kündigung kündigen Mietobjekt Ladenlokal Geschäft Büro Büroraum Bauarbeiten Bau Absperrung
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